Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“. Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben.
Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Seit dem 27.04.2018 gelten veränderte Konditionen. Hier erfahren Sie mehr über die Konditionen für den Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen.
Betriebsgröße: Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten, pro Beschäftigte einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Ausgabe: Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Beratungsstellensuche: Auf unserem Portal finden Sie alle Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck ausstellen.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten (sie können auch in einem anderen Bundesland wohnen), können einen Bildungsscheck für ihre berufliche Weiterbildung beantragen.
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Ausgabe: Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Beratungsstellensuche: Auf unserem Portal finden Sie alle Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck ausstellen.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Ausgegeben wird der Bildungsscheck NRW ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Hier finden Sie alle Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck ausstellen.