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Fördermittel für Seminare und Beratung

Fördermittel und Zuschüsse

Die Entscheidung, in ein Beratungs- oder Trainingsprojekt einzusteigen, ist ein Vertrauensthema, aber auch ein finanzielles.
ADM hat für Sie zahlreiche Möglichkeiten entdeckt, Ihre Begleitung durch uns finanziell zu unterstützen. Wir sprechen mit Ihnen schon zu Beginn proaktiv über diese Optionen und prüfen, ob und welches Programm zu Ihnen passt. Damit Sie nicht nur fachlich optimal begleitet sind, sondern auch finanziell sicher sein können, das Beste für Ihr Unternehmen herausgeholt zu haben.

Das wichtigste zuerst!

Für alle Fördermöglichkeiten gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

Und jetzt geht es zu den Förderprogrammen, die Sie im ADM Institut nutzen können. Und da haben wir ein schönes Portfolio, um Ihre Veränderungsanliegen auch finanziell zu unterstützen.

 

Förderprogramme für Beratung

unternehmensWert:Mensch bis Juli 2020

Das bundesweite Programm des Förderprogramm unternehmensWert:Mensch des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen einer Prozessberatung dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Es werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit und Wissen & Kompetenz. Als professionelle Berater*innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.

Die Beratungen bei unternehmensWert:Mensch sind gefördert. Je nach Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Das Programm wurde nun um 2 Jahre bis 2020 verlängert. Das bedeutet in der Umsetzung, dass Beratungsschecks bis zum 31.07.2019 mit voller Laufzeit von 9 Monaten der Prozessberatung vergeben werden können, bis zum 31.10.2019 mit verkürzter Laufzeit von 6 Monaten.

Weitere Informationen zu unternehmensWert:Mensch finden Sie >>>Hier<<<

unternehmensWert:Mensch plus (uWMplus) bis Juli 2020

Die Chancen der Digitalisierung entdecken und umzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Pflicht geworden. Dafür brauchen Organisationen nachhaltige Strategien und neue Konzepte. an diesem Punkt setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an.

Er fördert betriebliche Lern- und Experimentierräume . Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden individuelle und passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

unternehmensWert:Mensch plus setzt bewusst auf einen stark beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der Beschäftigten und Geschäftsführung gezielt einbindet. Für eine erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen ist gegenseitiges Vertrauen notwendig: In dem gemeinsamen Prozess kann das Vertrauen gestärkt und die Erfahrung aller genutzt werden.

 

Weitere Informationen zu unternehmensWert:Mensch plus finden Sie >>>hier<<<

 

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Potentialberatung

Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigten dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden. Zu beachten ist, dass für die Umsetzung der Förderung ein Beratungsgespräch und eine Bewertung der Vorhaben durch eine Beratungsstelle vorausgesetzt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle. Förderberechtigte Unternehmen sind Unternehmen mit mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigten.

Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang der dieser zentralen Themenbereichen ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten: Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, Demografischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit.
Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance.

Weitere Informationen zur Potentialberatung finden Sie >>>Hier<<<

 

Förderprogramme für Seminare

Bildungsscheck Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg fördert bis zu 70 % Weiterbildungskosten maximal aber 3.000 € Gesamtkosten. Sie können Sie einmal jährlich in Anspruch nehmen. 100 % der Kursgebühren müssen den Teilnehmenden mit in Vorleistung gehen.

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg und Beschäftigt, die sich noch nicht für eine Maßnahme angemeldet haben, werden gefördert. Nicht gefördert werden, unbefristet Beschäftigte der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, Auszubildende und Studierenden und Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten.

Die ILB Brandenburg hilft Ihnen bei der Antragstellung, rufen Sie an: 0331 660-2200. Die Antragsstellung muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Es müssen drei Angebote von verschiedenen Anbietern vorliegen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck Brandenburg finden Sie >>>Hier<<<

 

Bildungsscheck NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des Bildungsschecks NRW. Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen ( z.B. Vertriebs- und Servicetrainings) vermitteln.

Ein Unternehmen kann bis zu 10 Bildungsschecks in zwei Kalenderjahren bekommen. Gefördert werden max. 500 € pro Scheck/Mitarbeitern, bzw. 50 % der Kosten bezogen auf den einzelnen Teilnehmenden. Inhousetrainings bekommen wir jetzt förderfähig, wenn für externe TN geöffnet sind. Dies wird für mich dokumentiert durch einen Flyer oder eine Buchbarkeit über das Netz.

Ab dem 30.04.  sollen Inhousetrainings  förderfähig sein. Der formale Ablauf liegt uns noch nicht vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Es bleibt bei der 50 % und max. 500 € Förderung. Allerdings können Unternehmen dann 10 Schecks pro Kalenderjahr bekommen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie >>>Hier<<<

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden.

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber*innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten werden gefördert.

Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70 % und im Zielgebiet RWB bis zu 50 %. Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).

Förderanträge werden bei der zuständigen Regionalen Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung gestellt.

Weitere Informationen zur individuellen Weiterbildung in Niedersachsen finden Sie >>>Hier<<<

 

Weiterbildungsbonus in Hamburg

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter*innen) und deren Beschäftigten.

Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden zu 50 % übernommen – maximal 750 € pro Person alle 2 Jahre!

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder für das Unternehmen wettbewerbsfördernd ist. Eine Förderung erhalten alle, die entweder in Hamburg wohnhaft oder beschäftigt sind bzw. beides.

Der Bonus wird durch eine Beratungsstelle ausgegeben. Sie können sich direkt an PUNKT Bildungsmanagement wenden: HOTLINE 040 – 28 40 78 3 – 0. Nach der Antragsstellung müssen Sie zunächst Ihren Anteil der Weiterbildungskosten übernehmen, erst dann kann der Weiterbildungsbonus anerkannt werden.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus in Hamburg finden Sie >>>Hier<<<

Prämiengutschein – gilt deutschlandweit

Der Prämiengutschein ist ein Element des Förderprogramms „Bildungsprämie“. Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen werden.

Seit dem 01.07.2017 kann die Bildungsprämie jedes Jahr für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung genutzt werden.

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Für Weiterbildungen die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein stattfinden, darf die Kursgebühr nicht 1.000 € überschreiten. Sollten Sie einen Kurs für sich gefunden haben, der dies nicht erfüllt, sprechen Sie uns einfach an.

Prämiengutscheine können für eine Weiterbildungsmaßnahme eingesetzt werden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt. Dieser deckt 50 % der Ausbildungskosten ab, aber maximal 500 €, die direkt von Ihrer Rechnung abgezogen werden. Um eine Bildungsprämie zu erhalten, ist es notwendig eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Zum Beratungsgespräch müssen Sie folgende Dokumente mitbringen: Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen, Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger sind. Nach der Beratung können Sie bei uns ein Seminar für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel buchen.

Es gibt zurzeit 530 Beratungsstellen in ganz Deutschland, darunter Industrie- und Handwerkskammern, ebenso wie Volkshochschulen und kommunale Beratungsstellen. Infos zur nächsten Beratungsstelle gibt es unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000

Weitere Informationen zum Prämiengutschein finden Sie >>>Hier<<<

 

Bildungsurlaub

Sie erhalten zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Angestellte, um Weiterbildungskurse zu besuchen oder Bildungsreisen zu machen.

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Bildungsurlaub. Da Bildung Ländersache ist, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber (nicht Sie als Seminar-Teilnehmer!) ansässig ist. Fast überall dürfen Arbeitnehmer fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr frei nehmen; meist können sie die Ansprüche von zwei Kalenderjahren zusammenfassen, sodass alle zwei Jahre sogar zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück drin sind. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung – also Kursgebühren, Unterrichtsmaterial, Fahrt und Unterkunft – muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen.

Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie uns bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, welches unserer Angebote Sie für Ihren Bildungsurlaub nutzen möchten. Da wir unsererseits auch einige Formulare diesbezüglich ausfüllen müssen, sind diese drei Monate Bearbeitungszeit notwendig. Anfragen, die unter dieser Zeitfrist eingehen, können wir nicht mehr rechtzeitig bearbeiten.

Der Bildungsurlaub selbst muss spätestens vier bis sechs Wochen zuvor beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag müssen Sie unsere Anerkennung des jeweiligen Kurses als Bildungsurlaub beilegen. Diese Bestätigung erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.


Change Management

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