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Fördermittel für Seminare und Beratung

Fördermittel und Zuschüsse

Die Entscheidung, in ein Beratungs- oder Trainingsprojekt einzusteigen, ist ein Vertrauensthema, aber auch ein finanzielles.
ADM hat für Sie zahlreiche Möglichkeiten entdeckt, Ihre Begleitung durch uns finanziell zu unterstützen. Wir sprechen mit Ihnen schon zu Beginn proaktiv über diese Optionen und prüfen, ob und welches Programm zu Ihnen passt. Damit Sie nicht nur fachlich optimal begleitet sind, sondern auch finanziell sicher sein können, das Beste für Ihr Unternehmen herausgeholt zu haben.

Das wichtigste zuerst!

Für alle Fördermöglichkeiten gilt: Immer erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

Und jetzt geht es zu den Förderprogrammen, die Sie im ADM Institut nutzen können. Und da haben wir ein schönes Portfolio, um Ihre Veränderungsanliegen auch finanziell zu unterstützen.

 

Förderprogramme 2023 für kleine und mittlere Unternehmen

Förderprogramme für KMU – Eine Übersicht aller möglichen Förderprogramme in NRW

  1. Potentialberatung NRW Unternehmen und ihre Beschäftigten kontinuierlich weiterentwickeln
  2. Transformationsberatung NRW Strategien für mehr Klima- und Umweltfreundlichkeit
  3. Mittelstand Innovativ und Digital (MID) Innovationen schaffen und Abläufe im Betrieb digitalisieren
  4. INQA-Coaching Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation
  5. BAFA-Beratung Stärkung des unternehmerischen Know-hows

 

1. Potentialberatung NRW

Beteiligungsorientierte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Ziele:
Wettbewerbsfähig bleiben; Beschäftigung sichern und ausbauen
Förderung des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Folgende Bedingungen müssen teilnehmende Unternehmen erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte im Land Nordrhein-Westfalen
  • Mindestens eine/ein Mitarbeitender (in Vollzeitäquivalenten)
  • Höchstens 250 Beschäftigte

Förderung:

  • 1 bis 8 Beratertage
  • 400 € Zuschuss pro Beratertag; insgesamt bis zu 3.200 € staatliche Förderung
  • Nach 36 Monaten kann eine neue Potentialberatung beantragt werden
  • Kombination mit Transformationsberatung NRW möglich

Themenfelder:
Mit Beteiligung der Mitarbeitenden können konkrete Lösungen und Handlungsschritte in 5 verschiedenen Themenfeldern umgesetzt werden:

  • Arbeitsorganisation Effektive Kommunikation und Zusammenarbeit; Steuerung von Prozessen
  • Kompetenzentwicklung Planvolle Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden
  • Demografischer Wandel Gemeinsame Wissensplattformen im Betrieb etablieren
  • Digitalisierung Mitarbeiter qualifizieren; digitale Tools im Arbeitsalltag effizient einsetzen
  • Gesundheit Maßnahmen zu Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden

Ablauf der Beratung:

  1. Gemeinsame Bestandsaufnahme: Ausgangssituation und Probleme
  2. Erarbeitung von Handlungszielen: Entwicklung von Strategien für die betriebliche Praxis mit den Mitarbeitenden
  3. Einleitung konkreter Maßnahmen: Festlegung der sinnvollen Schritte und Begleitung bei der Umsetzung
  4. Handlungsplan erstellen:
    • Dokumentation der Ergebnisse und Beschreibung der weiteren Schritte
    • Alle Beratungsstellen für Erstgespräche in NRW auf einen Blick

 

Förderprogramme für Seminare

Bildungsscheck Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg fördert bis zu 70 % Weiterbildungskosten maximal aber 3.000 € Gesamtkosten. Sie können Sie einmal jährlich in Anspruch nehmen. 100 % der Kursgebühren müssen den Teilnehmenden mit in Vorleistung gehen.

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg und Beschäftigt, die sich noch nicht für eine Maßnahme angemeldet haben, werden gefördert. Nicht gefördert werden, unbefristet Beschäftigte der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, Auszubildende und Studierenden und Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten.

Die ILB Brandenburg hilft Ihnen bei der Antragstellung, rufen Sie an: 0331 660-2200. Die Antragsstellung muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Es müssen drei Angebote von verschiedenen Anbietern vorliegen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck Brandenburg finden Sie >>>Hier<<<

 

Bildungsscheck NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des Bildungsschecks NRW. Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen ( z.B. Vertriebs- und Servicetrainings) vermitteln.

Ein Unternehmen kann bis zu 10 Bildungsschecks in zwei Kalenderjahren bekommen. Gefördert werden max. 500 € pro Scheck/Mitarbeitern, bzw. 50 % der Kosten bezogen auf den einzelnen Teilnehmenden. Inhousetrainings bekommen wir jetzt förderfähig, wenn für externe TN geöffnet sind. Dies wird für mich dokumentiert durch einen Flyer oder eine Buchbarkeit über das Netz.

Ab dem 30.04.  sollen Inhousetrainings  förderfähig sein. Der formale Ablauf liegt uns noch nicht vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Es bleibt bei der 50 % und max. 500 € Förderung. Allerdings können Unternehmen dann 10 Schecks pro Kalenderjahr bekommen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie >>>Hier<<<

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden.

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber*innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten werden gefördert.

Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70 % und im Zielgebiet RWB bis zu 50 %. Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).

Förderanträge werden bei der zuständigen Regionalen Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung gestellt.

Weitere Informationen zur individuellen Weiterbildung in Niedersachsen finden Sie >>>Hier<<<

 

Weiterbildungsbonus in Hamburg

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter*innen) und deren Beschäftigten.

Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden zu 50 % übernommen – maximal 750 € pro Person alle 2 Jahre!

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder für das Unternehmen wettbewerbsfördernd ist. Eine Förderung erhalten alle, die entweder in Hamburg wohnhaft oder beschäftigt sind bzw. beides.

Der Bonus wird durch eine Beratungsstelle ausgegeben. Sie können sich direkt an PUNKT Bildungsmanagement wenden: HOTLINE 040 – 28 40 78 3 – 0. Nach der Antragsstellung müssen Sie zunächst Ihren Anteil der Weiterbildungskosten übernehmen, erst dann kann der Weiterbildungsbonus anerkannt werden.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus in Hamburg finden Sie >>>Hier<<<

Prämiengutschein – gilt deutschlandweit

Der Prämiengutschein ist ein Element des Förderprogramms „Bildungsprämie“. Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen werden.

Seit dem 01.07.2017 kann die Bildungsprämie jedes Jahr für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung genutzt werden.

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Für Weiterbildungen die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein stattfinden, darf die Kursgebühr nicht 1.000 € überschreiten. Sollten Sie einen Kurs für sich gefunden haben, der dies nicht erfüllt, sprechen Sie uns einfach an.

Prämiengutscheine können für eine Weiterbildungsmaßnahme eingesetzt werden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt. Dieser deckt 50 % der Ausbildungskosten ab, aber maximal 500 €, die direkt von Ihrer Rechnung abgezogen werden. Um eine Bildungsprämie zu erhalten, ist es notwendig eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Zum Beratungsgespräch müssen Sie folgende Dokumente mitbringen: Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen, Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger sind. Nach der Beratung können Sie bei uns ein Seminar für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel buchen.

Es gibt zurzeit 530 Beratungsstellen in ganz Deutschland, darunter Industrie- und Handwerkskammern, ebenso wie Volkshochschulen und kommunale Beratungsstellen. Infos zur nächsten Beratungsstelle gibt es unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000

Weitere Informationen zum Prämiengutschein finden Sie >>>Hier<<<

 

Bildungsurlaub

Sie erhalten zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Angestellte, um Weiterbildungskurse zu besuchen oder Bildungsreisen zu machen.

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Bildungsurlaub. Da Bildung Ländersache ist, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber (nicht Sie als Seminar-Teilnehmer!) ansässig ist. Fast überall dürfen Arbeitnehmer fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr frei nehmen; meist können sie die Ansprüche von zwei Kalenderjahren zusammenfassen, sodass alle zwei Jahre sogar zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück drin sind. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung – also Kursgebühren, Unterrichtsmaterial, Fahrt und Unterkunft – muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen.

Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie uns bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, welches unserer Angebote Sie für Ihren Bildungsurlaub nutzen möchten. Da wir unsererseits auch einige Formulare diesbezüglich ausfüllen müssen, sind diese drei Monate Bearbeitungszeit notwendig. Anfragen, die unter dieser Zeitfrist eingehen, können wir nicht mehr rechtzeitig bearbeiten.

Der Bildungsurlaub selbst muss spätestens vier bis sechs Wochen zuvor beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag müssen Sie unsere Anerkennung des jeweiligen Kurses als Bildungsurlaub beilegen. Diese Bestätigung erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.


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